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News 2009

17. Juli 2009
Gesundheitsdirektion Kanton Zürich

Glaux Soft baut bestehende GEVER Lösung aus

Die Ethik-Kommission des Kantons Zürich, gleichzeitig zuständig für die Kantone Glarus, Graubünden und Schaffhausen sowie das Fürstentum Liechtenstein, wird in naher Zukunft sämtliche anfallenden Geschäfte mit dem professionellen Werkzeug evidence case manager von Glaux Soft AG bearbeiten. Für die Realisierung und Umsetzung wird die Applikation der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich als weitere Instanz für die KEK eingesetzt.

Die Gesundheitsdirektion will in der Kantonalen Ethikkommission eine Lösung einführen, welche die Voraussetzungen schafft, um die Qualität und Effizienz der Prozessabläufe optimieren zu können. Alle heute bekannten Anforderungen können von Beginn weg sofort mit dem evidence case manager umgesetzt werden. Dank dem hohen Automatisierungsgrad sind die Informationen schneller und genauer beim betroffenen Mitarbeitenden und somit auch bei den GesuchstellerInnen.

Die Geschäftsverwaltungslösung evidence case manager ist bei der Gesundheitsdirektion Zürich bereits eingeführt. Damit erhält auch die Ethikkommission in kürzester Zeit ein modernes Werkzeug zur Fallführung. Zum Einsatz kommt die Standard Lösung evidence und ein Teil der Standard Module aus den Bereichen Fallführung und Framework. Durch die Flexibilität des evidence case manager können auch neue Anforderungen sofort aufgenommen und integriert werden – ganz nach unserem Motto „the individual standard“.

Über die Gesundheitsdirektion Zürich: Gesundheit ist unser höchstes Gut. Die Gesundheitsdirektion sorgt für eine sichere und hochstehende Gesundheitsversorgung der Zürcher Bevölkerung. Sie finanziert - in der Regel in Zusammenarbeit mit den Gemeinden - öffentliche Spitäler und Pflegeheime, betreibt psychiatrische Kliniken und kontrolliert, ob die Gesundheitsinstitutionen sowie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte die Vorgaben der Gesundheitsgesetzgebung erfüllen.

Die Kantonale Ethik-Kommission (KEK) ist für die Begutachtung aller in ihrem Zuständigkeitsbereich (das sind die Kantone Zürich, Schaffhausen, Glarus, Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein) durchgeführten Forschungsprojekte im Bereich der Humanmedizin zuständig.

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